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AGB

Schiri


  • § 1 Die Leiter/Trainer der Fußballschule sind bei der Anmeldung bzw. Trainingsbeginn über Besonderheiten eines Teilnehmers, wie z.B. Allergien, regelmäßige Medikamenteneinnahme, Asthma, akute und/oder chronische Krankheiten, Diabetes, etc. zu informieren. Die sportlichen Veranstaltungen sind nur für gesunde, leistungsfähige Sportler konzipiert. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigenes Risiko.
  • § 2 Die Veranstaltungen beginnen jeweils mit der Begrüßung am Veranstaltungsort und enden mit der Verabschiedung am Schluss der Veranstaltung. Minderjährige Teilnehmer werden vom Erziehungsberechtigten zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns an den Veranstaltungsort gebracht und dort bei Ende der Veranstaltung wieder in Empfang genommen. Der Veranstalter sorgt nicht für die An- und Abreise der Teilnehmer zum bzw. vom Veranstaltungsort, außer dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
  • § 3 Die Teilnehmer sind nicht über den Veranstalter kranken- und unfallversichert. Diese Versicherungen tragen die Teilnehmer selbst bzw. deren gesetzlichen Vertreter.
  • § 4 Für die Dauer der Übungseinheiten und Veranstaltungen übertragen die erziehungsberechtigten dem hauptverantwortlichen Trainer/Übungsleiter die Aufsichtspflichten und -Rechte, die dieser wiederum an seien Mitarbeiter übertragen kann.
  • § 5 Den Anweisungen des Veranstalters und der von ihm beauftragten Trainer/Übungsleiter ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Ordnung und Disziplin, diese sind insbesondere Tätlichkeiten und Prügeleien, Provokation und nachhaltige Störung anderer Teilnehmer, Alkohol-, Drogen- und Nikotingenuss und Nichtbefolgung von Traineranweisungen, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt. Bei Fortsetzung sowie im Wiederholungsfall kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.
  • § 6 Für die Teilnahme an den angebotenen Programmen werden Gebühren erhoben, die auf der Webseite und aus anderen aktuellen Informationsbroschüren zu entnehmen sind.
  • § 7 Die Gebühr für das jeweilige Programm ist im Voraus fällig. Die Anmeldung wird nur verbindlich, wenn die Teilnahmegebühr bezahlt ist. Bei Nichtzahlung der Teilnahmegebühr behält sich der Organisator das Recht vor, den Teilnehmerplatz anderweitig zu besetzen.
  • § 8 Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art währen der Einheiten.
  • § 9 Bei einem Trainingsausfall aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, behält sich der Veranstalter vor, ersatzweise Trainings oder eine andere Veranstaltung anzubieten, die ggf. auch an einem andren Ort und zu anderen Terminen stattfinden können. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Bei einem kurzfristigen Ausfall (z.B. infolge Erkrankung des Trainers) kann das Training auf einen anderen Termin verlegt werden, falls der Veranstalter nicht mehr für Ersatz sorgen kann.
  • § 10 Bei krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Trainings kann kein Geld erstattet werden. Bei Nachweis durch ein ärztliches Attest ist es jedoch möglich, einen Gutschein für ein Ersatz-Training auszustellen.
  • § 11 Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Information durch die Fußballschule und der Teilnehmer. Änderungen erfolgen in Form eines Rundbriefes und sind dann Bestandteil der AGB.



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